/ Arbeitsrecht für Finanzinstitute
Am 10. August 2016 veröffentlichte die BaFin den Entwurf zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung einschließlich der zugehörigen umfangreichen Auslegungshilfe. Die neuen Regelungen werden zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bis dahin müssen die Vergütungssysteme in den Instituten entsprechend überprüft und angepasst werden.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist bis Mai 2018 von allen Unternehmen umzusetzen. Der darauf basierende Referentenentwurf liegt vor. Daher können erste Aussagen zum konkreten Umsetzungsbedarf getroffen werden.
Wir präsentieren einen Überblick über die Rechtslage zu diesen aktuellen Themen und bieten Ihnen die Möglichkeit, angemessene betriebliche Umsetzungsmodelle, auch mit den übrigen Teilnehmern, zu diskutieren.
