/ Anforderungen an Vergütungssysteme von Banken sowie die Qualifikation von Anlageberatern und anderen Mitarbeitern
Als Reaktion auf die Finanzkrise hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Vergütungssysteme von Banken gestellt. Knapp ein Jahr ist seit Erlass der InstitutsVergütungsverordnung vergangen und es kann eine erste Bilanz für die Praxis gezogen werden.
Wir möchten Sie an unseren Erfahrungen teilhaben lassen und mit Ihnen praxisnah Themen erörtern wie etwa fixe versus variable Vergütung, Risikoangemessenheit, arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Offenlegungspflichten.
Damit aber nicht genug: Durch das AnsFuG wurden neue Anforderungen für die Qualifikation von Anlageberatern, Vertriebs- und Compliancebeauftragten im Wertpapierhandelsgesetz geschaffen. Erfüllt ein Mitarbeiter diese Vorgaben nicht,
so darf ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihn nicht mehr in der entsprechenden Funktion einsetzen. Kommt es später zu Auffälligkeiten, so kann die BaFin das Wertpapierdienstleistungsunternehmen anweisen, den Mitarbeiter nicht mehr mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Im Seminar möchten wir mir Ihnen dazu Antworten auf folgende Fragen diskutieren:
- Welche Anforderungen gibt es und wie werden diese vermittelt?
- Wie reagiert der Arbeitgeber bei Nichterfüllung der Vorgaben durch den Mitarbeiter?
- Was passiert bei einer BaFin-Anweisung?
Datum und Uhrzeit
31. August 2011
15.30 Uhr — Registrierung
16.00 Uhr — Vergütungssysteme in Banken
16.30 Uhr — Aufsichtsrechtliche Anforderungen nach dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) an die Beraterqualifikation
17.00 Uhr — Pause
17.15 Uhr — Arbeitsrechtliche Konsequenzen des AnsFuG
18.00 Uhr — Podiumsdiskussion (u. a. mit Vertretern aus der Praxcis=
18.30 Uhr — Empfang
Veranstaltungsort
Allen & Overy LLP | Bockenheimer Landstraße 2 | 60306 Frankfurt a. M.
