/ Im Fokus: Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) als alternative Rechtsform zur Aktiengesellschaft
Im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens liegt zurzeit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vor, ob die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung EU-rechtskonform ist. Angriffspunkt sind die deutschen Mitbestimmungsgesetze, die nur für Beschäftigte gelten, deren Arbeitsplatz sich in Deutschland befindet. Es ist offen, wie der EuGH hierüber entscheidet.
Nach Ansicht der Europäischen Kommission verstößt die deutsche Mitbestimmung gegen das Primärrecht der Europäischen Union. Der EuGH folgt häufig den Eingaben der Europäischen Kommission, sodass gegebenenfalls die deutsche Mitbestimmung als nicht rechtskonform mit dem EU-Recht festgestellt wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Europäische Aktiengesellschaft (SE) eine alternative Rechtsform darstellen kann.
Im Rahmen des Kurzseminars sollen die wesentlichen Eckpunkte der SE und die Möglichkeiten der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine SE dargestellt werden.
