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Im Fokus: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Finanzdienstleister
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das komplett überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten seit dem 25. Mai 2018. Der europäische Datenschutz steht damit seit fast 9 Monaten auf neuen Füßen.
Erfüllen Sie die neuen Pflichten und Prozesse, welche die DSGVO für Finanzdienstleister mit sich bringt? Welche Besonderheiten gelten in Deutschland aufgrund des BDSG und der deutschen Aufsichtsbehörden?
Relevante Bereiche sind Aufzeichnungs- und Monitoringpflichten im Spannungsfeld aufsichtsrechtlicher Pflichten und datenschutzrechtlicher Vorgaben, konzernweiter Datenaustausch von Mitarbeiterdaten z.B. zu KYC, AML und TF Zwecken, Fraud Prevention Pools, Profiling/Scoring, Kreditverkäufe, Sicherungsabtretung, Datenübermittlungen an Behörden der Finanzaufsicht sowie Datenschutzklauseln in AGB und Informationspflichten. In Anbetracht der andauernden und schwierigen Brexit-Verhandlungen könnten - je nach Ausgang selbiger - insbesondere auch Datentransfers in Drittstaaten künftig enorm an Bedeutung gewinnen. Wasist beim Datenaustausch mit UK künftig zu beachten? All diese Bereiche müssen datenschutzkonform sein, um Millionenbußgelder nach der DSGVO zu vermeiden.
Der Vortrag vermittel juristisches Rüstzeug zur Datenschutz-Compliance und zeigt Erfahrungen mit dem neuen Datenschutzrecht aus den ersten 9 Monaten seit Inkrafttreten.
Die Themen:
- Was hat sich unser der DSGVO & BDSG geändert?
- Wie betrifft das Finanzdienstleister?
- Was ist insbesondere in Anbetrach des bevorstehenden Brexit zu beachten?