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/ Business Compliance "Lunch" - Pflichtenkreis des Aufsichtsrats bei Verdacht einer Sorgfaltspflichtverletzung des Vorstands
Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sehen sich einem steigenden Haftungsrisiko ausgesetzt. Der Frage nach dem Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung des Vorstands kommt demgemäß in der Praxis eine immer gewichtigere Rolle zu. Gleichwohl sind die genauen Anforderungen an der Tätigwerden des nach §§ 111 Abs., 112 AktG zur Beantwortung der vorgenannten Frage ausgerufenen Aufsichtsrats bisher kaum präziser.
Folgende Fragen wollen wir mit Ihnen diskutieren:
- Was sind die Voraussetzungen für ein Tätigwerden des Aufsichtsrats?
- Wie hat der Aufsichtsrat konkret seine Prozessrisikoanalyse vorzunehmen?
- Welchen Einfluss haben Feststellungen in anderweitigen Gerichtsentscheidungen?
- Welche Herausforderungen stellen sich bei der Prüfung der "Beitreibbarkeit der Forderungen" in praxi?
- Wann darf der Aufsichtsrat der Verfolgung an sich bestehender Ansprüche gleichwohl absehen?
Referent
Dr. Christian Eichner, Partner
